Die Zahl der Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen sinkt seit Jahren. Gleichzeitig zeigt sich jedoch eine andere Entwicklung, die sich mit Helm, Sicherheitsgeschirr und Absperrungen allein nicht verhindern lässt: Berufskrankheiten fordern weiterhin zahlreiche Todesopfer. Besonders Asbest bleibt Jahrzehnte nach seinem Verbot eine massive Gefahr. Im Jahr 2025 starben allein im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) 291 Versicherte an den Folgen asbestbedingter Erkrankungen.
Damit wirkt ein Baustoff nach, der seit 1993 in Deutschland verboten ist. Das Problem steckt heute vor allem im Gebäudebestand – und gewinnt durch die zunehmende Sanierungs- und Umbautätigkeit erneut an Bedeutung.
Jahrzehnte zwischen Kontakt und Erkrankung
Asbestfasern können beim Einatmen tief in die Lunge gelangen und schwere Erkrankungen verursachen. Dazu zählen Asbestose, Lungenkrebs und das besonders aggressive Mesotheliom. Zwischen der Exposition und dem Auftreten einer Erkrankung können mehrere Jahrzehnte liegen.
Diese lange Latenzzeit erklärt, weshalb die Folgen früherer Belastungen bis heute sichtbar sind. Von insgesamt 470 Todesfällen unter Versicherten der BG Bau im Jahr 2025 gingen 396 auf Berufskrankheiten zurück. Lediglich 74 waren die Folge tödlicher Arbeitsunfälle.
Bundesweit sterben nach Angaben der Berufsgenossenschaft jährlich rund 1.600 Menschen an den Spätfolgen von Asbest.
Drei Viertel der Bestandsgebäude unter Verdacht
Gefährlich wird Asbest vor allem dann, wenn bislang gebundene Fasern bei Bauarbeiten freigesetzt werden. Das betrifft längst nicht nur bekannte Produkte wie alte Dach- oder Fassadenplatten. Asbest kann ebenso in Fliesenklebern, Putzen, Spachtelmassen und Estrichen enthalten sein.
Bei Gebäuden, die vor dem Asbestverbot errichtet wurden, muss deshalb grundsätzlich mit entsprechenden Materialien gerechnet werden. Nach Einschätzung der BG Bau betrifft dieser Verdacht rund drei Viertel des deutschen Gebäudebestands.
Gerade Bohren, Schleifen, Fräsen oder Abbrucharbeiten können problematisch werden. Ohne vorherige Untersuchung ist mit bloßem Auge häufig nicht erkennbar, ob ein Baustoff Asbest enthält.
Berufskrankheiten entwickeln sich gegen den Unfalltrend
Während langfristige Gesundheitsgefahren weiterhin eine Herausforderung darstellen, gibt es beim klassischen Unfallgeschehen Fortschritte. 2025 wurden 89.113 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert – erstmals weniger als 90.000. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 2,9 Prozent.
Anders sieht es bei den Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten aus. Insgesamt wurden 22.102 Fälle gemeldet, 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon entfielen 2.304 Meldungen auf asbestbedingte Erkrankungen. Daneben spielen unter anderem Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch UV-Strahlung sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates eine große Rolle.
Neue Regeln verändern Arbeiten im Bestand
Zusätzlichen Handlungsdruck erzeugt die novellierte Gefahrstoffverordnung. Bei entsprechenden Arbeiten müssen Betriebe frühzeitig klären, ob mit Asbest zu rechnen ist, Risiken bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Hinzu kommen je nach Tätigkeit Anzeige-, Qualifikations- und Nachweispflichten. Ab dem 20. Dezember 2026 werden zudem bestimmte Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich genehmigungspflichtig.
Damit verändert sich die Vorbereitung vieler Sanierungsprojekte grundlegend. Die Gefahr muss erkannt werden, bevor Staub entsteht. Gerade angesichts der großen Zahl älterer Gebäude wird Asbest deshalb noch viele Jahre ein zentrales Thema für Arbeitsschutz, Sanierung und Modernisierung bleiben.









